Die Schweizer Medien- und Kommunikationschefs (Schmuk) der Raiffeisen Super League Vereine legen an regelmässigen Sitzungen die Anwendung einer gesamtschweizerischen, einheitlichen Akkreditierungspraxis fest. Dieser Schritt wurde beschlossen, nachdem alle Clubs einhellig einen erhöhten Missbrauch und einen zunehmenden Akkreditierungswildwuchs festgestellt haben. Die beschlossenen Kriterien dienen dem Kampf gegen diesen Missbrauch und dem Schutz der tatsächlich arbeitenden Medienschaffenden mit einem relevanten Auftrag. Die Kriterien betreffen ausschliesslich Akkreditierungen für einzelne Spiele in der Meisterschaft und gegebenenfalls im Schweizer Cup (bis und mit einem eventuellen Halbfinal) sowie im Europacup und nicht Jahres- oder Saisonakkreditierungen.
Die zehn Raiffeisen Super League Vereine werden demnach Akkreditierungsgesuche nach folgenden Kriterien behandeln:
Grundsätzliches
- Pressetribünen in allen Schweizer Super League Stadien sind ausschliesslich arbeitenden Medienschaffenden gemäss den vorliegenden Akkreditierungskriterien vorbehalten. Es werden keine Begleitpersonen (Ehepartner, Kinder, Freundinnen, Freunde, Verwandte) in den geschützten Bereichen der Presseplätze/Mixed Zone zugelassen.
- Es werden nur Akkreditierungsgesuche behandelt, die mit vollem Namen und Vornamen der gesuchstellenden Medienschaffenden versehen sind. Gegebenfalls können Kopien eines gültigen Presseausweises und eine Auftragsbestätigung der Chefredaktion nachverlangt werden.
- Die Clubs bitten um Verständnis, wenn für den Zutritt zu den Presseplätzen vermehrt Kontrollen vorgenommen werden.
- Bei Kapazitätsengpässen im Medienbereich werden Prioritäten aufgrund der Relevanz der Medien gesetzt.
Printmedien, Fotografen, Lokal-TV, Lokalradios (Non-Rightholder)
Grundsätzlich werden Inhaberinnen und Inhaber von folgenden gültigen Presseausweisen akkreditiert:
• Vereinigung Schweizer Sportjournalisten VSSJ
• Association Internationale de la Presse Sportive AIPS
• TV-Arbeitskarte der SFL (grüne Karte)
Nicht arbeitende Inhaber von VSSJ- und AIPS-Karten haben keinen automatischen Anspruch auf einen Presseplatz mit Arbeitspult. Nach einer korrekten Akkreditierung und nach dem Entscheid des Medienchefs kann diesen Personen Zutritt ins Stadion und in den Medienraum gewährt werden.
Anerkannten Schweizer Lokalradios und Lokal-TV-Sendern kann unter Vorweisung einer Auftragsbestätigung der jeweiligen Chefredaktion und mit genauer Angabe der Namen und Vornamen der Reporterinnen und/oder Reporter auch eine Akkreditierung gewährt werden, ohne dass diese Medienschaffenden im Besitz eines der genannten Presseausweise sind. Der Grund für diese mögliche Ausnahmeregelung: Häufig arbeiten diese Medien mit jungen Medienschaffenden, die teilweise noch in der Ausbildung sind und die aufgrund der bestehenden Aufnahmekriterien noch gar nicht Mitglied in einem der anerkannten Presseverbände sein können.
Inhaberinnen und Inhaber von anerkannten Presseausweisen von Schweizer Presseverbänden ausserhalb der Sportpresse werden nur akkreditiert, wenn dem Akkreditierungsgesuch eine Auftragsbestätigung eines relevanten Medienunternehmens beigelegt ist. Die beiden gängigen Verbände sind:
• impressum
• Syndicom
TV/Radios/Online (Rightholder)
Akkreditierungsgesuche der Rechteinhaber werden gemäss bisheriger Praxis via eingehende Tagesakkreditierungen auf Vertrauensbasis akzeptiert.
ISDN- und Analog-Leitungen
Nach Voranmeldung stehen den Medienvertretern kostenpflichtige Telefonleitungen (ISDN resp. analog) zur Verfügung. Ein pauschaler Unkostenbeitrag von CHF 69.- (exkl. MWST) wird im Anschluss an das jeweilige Spiel in Rechnung gestellt.
Online-Portale/Websites/Internet
Medienschaffende für Online-Portale/Websites werden nur akkreditiert, wenn einer der folgenden Presseausweise vorgewiesen werden kann:
• Vereinigung Schweizer Sportjournalisten VSSJ
• Association Internationale de la Presse Sportive AIPS
Alle anderen Akkreditierungen von Online-Portalen/Websites werden abgelehnt. Diese Praxis wird im völligen Einvernehmen mit der Vereinigung Schweizer Sportjournalisten VSSJ umgesetzt.
Fan-Websites
Akkreditierungen für schreibende oder fotografierende Mitarbeitende von Fan-Websites oder Fanclub-Websites werden im Prinzip abgelehnt. Pro Spiel können der Gastgeberclub und der Gastclub für je eine Fan-Website eine Fotografenakkreditierung gewähren, wobei diese Akkreditierung zwingend über die jeweiligen Medienchefs gehen und von diesen autorisiert werden müssen.
Ausländische Medien
Ausländische Medien werden für Meisterschafts- und Cupspiele unter Vorweisung einer Pressekarte des jeweiligen nationalen Sportpressevereins und/oder der AIPS akkreditiert. Allenfalls ist bei relevanten Medien eine Akkreditierung auch nach Vorweisen einer Auftragsbestätigung möglich, wenn die erwähnten Pressekarten nicht vorliegen.
Akkreditierungen aus Deutschland werden gemäss Schreiben von Verbandspräsident Erich Laaser vom 8. Februar 2008 nur Inhabern von Pressekarten der folgenden deutschen Presseverbände gewährt:
• Deutscher Journalisten-Verband DJV
• ver.di VERDI
• Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV
• Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ
• Freelens Verein der Fotojournalisten
• Verband Deutscher Sportjournalisten VDS
• AIPS